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Das Zentrale
Testamentsregister für Deutschland nimmt am 1. Januar 2012 seinen Betrieb auf.
Damit ist der umständliche
und papiergebundene Informationsaustausch deutlich erleichtert (Bisher sind die
Informationen auf so genannten "gelben Karteikarten bei bundesweit ca.
5.000 Geburtsstandesämtern und der Hauptkartei für Testamente des Amtsgerichts
Berlin Schöneberg vermerkt).
Die Registrierungsgebühr
beträgt einmalig je nach Art der Abrechnung 15,- bzw. 18,- Euro.
Pfändungs-
und Verrechnungsschutz bald nur noch für P-Konten
Ab dem 1. Januar 2012 wird
Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen
und Kindergeld nur noch für Pfändungsschutzkonten gewährt. Wenn Sie mit
Pfändungen rechnen oder bereits leben müssen, sollten Sie Ihr Konto dringend in
ein so genanntes P-Konto umwandeln lassen oder ein solches errichten.
Vortrag Erben und Vererben
Am 20.09.2011 um 19.00 Uhr halte ich in den Räumlichkeiten der DRK-Sozialstation Altenholz einen Vortrag zum Thema Erben und Vererben. Sie sind herzlich eingeladen, an der kostenfreien Veranstaltung teilzunehmen und im Anschluss an den Vortrag Ihre Fragen zu stellen.
Ort: DRK Sozialstation, Am Buchholz 4, 24161 Altenholz
Prozesskostenals außergewöhnliche Belastung
Kosten eines Zivilprozesses können
unabhängig von dessen Gegenstand bei der Einkommenssteuer als außergewöhnliche
Belastungen berücksichtigt werden, soweit sie notwendig und angemessen sind.
Bis zum 30.6.2011 Bildungspaket
beantragen!!!
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes zugestimmt. Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket können damit bis zum 30.06.2011 rückwirkend zum Jahresanfang beantragt werden.
Mehr Unterhalt für geschiedene Ehefrauen??
Die
Berücksichtigung von Unterhaltspflichten gegenüber der neuen Ehefrau bei der
Bemessung des Unterhalts gegenüber der geschiedenen Ehefrau ist
verfassungswidrig. Die Ansprüche des neuen Ehepartners mit in die
Berechnung einzubeziehen, läuft dem klaren Wortlaut des Gesetzes zuwider, der
die "ehelichen Verhältnisse" zum Maßstab der Bedarfsbemessung erhebt
und nicht – wie der BGH dies getan hat – die "wandelbaren
ehelichen Verhältnisse".
Ein Bezug zu den
„ehelichen Lebensverhältnissen“ lässt sich nicht mehr bei der Einbeziehung
von Veränderungen herstellen, die gerade nicht auf die Ehe
zurückzuführen sind, sondern - wie Unterhaltspflichten gegenüber einem neuen
Ehegatten - scheidungsbedingt
sind.
BVerfG, Beschluss vom
25.01.2011, 1 BvR 918/10
Urlaubsanspruch bei Zeitrente wegen Erwerbsunfähigkeit
Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einer Entscheidung ausgeführt, dass Arbeitnehmer, solange der Gesetzgeber keine anderweitige Regelung trifft, trotz des Bezuges einer befristeten Rente wegen Erwerbsunfähigkeit Anspruch auf Urlaub (gesetzlicher Mindesturlaub und Zusatzurlaub wg. Behinderung) haben. Scheidet der Arbeitnehmer durch den Bezug einer Dauerrente aus dem Erwerbsleben endgültig aus, muss der Anspruch auf den nicht genommenen Urlaub vergütet werden.
(Die Revision wurde zugelassen. D.h., es ist noch keine endgültige Entscheidung!)
Änderung des Selbstbehalts zum 1.1.2011
Erwerbstätige, die Kindern Unterhalt zu leisten haben, dürfen ab dem 1.1.2011 gegenüber ihren Kindern einen Selbstbehalt von 950,- Euro geltend machen. Gegenüber den volljährigen Kindern steigt der angemessene Eigenbedarf auf 1.150,00 Euro.
Alle, die Unterhalt bis an die Selbstbehaltsgrenze leisten, sollten deshalb den Unterhalt überprüfen lassen. Auch der angemessene Eigenbedarf gegenüber Ehegatten und Eltern wird zum 1.1.2011 angehoben.
Umgangsrecht auf gegen den Willen des Kindes
Ist offensichtlich, dass
das Kind die Haltung des Elternteils wiederholt, bei dem es lebt, liegt es im wohlverstandenen Kindeswohlinteresse,
dass das Kind den anderen Elternteil regelmäßig besucht und dort auch übernachtet.
-Erhöhung der Vermögensfreibeträge nach dem Sozialgesetzbuch-
Mit dem Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz wurden die Vermögensfreibeträge von 250 EUR auf 750 EUR je Lebensjahr für Anträge auf Hartz IV (SGB II), die ab dem 17.04.2010 gestellt wurden, erhöht.
-Änderungen im Zugewinnausgleich -
Durch den Zugewinnausgleich soll der während der Ehe erzielte
Vermögenszuwachs nach Scheitern der Ehe zu gleichen Teilen auf beide
Ehegatten verteilt werden. Durch das heute verabschiedete Gesetz werden
mehrere Schwachstellen korrigiert, so dass für mehr Gerechtigkeit
gesorgt wird.
Künftig wird der wirtschaftliche Erfolg aus der Ehezeit
tatsächlich zur Hälfte auf die Ehegatten verteilt.
Es wird berücksichtigt, wenn ein Ehepartner mit
Schulden in die Ehe gegangen ist und diese Schulden während der Ehezeit getilgt
wurden. Außerdem können unredliche Vermögensverschiebungen zu Lasten des
ausgleichsberechtigten Ehegatten künftig besser verhindert werden. Das Gesetz tritt zum 1.9.2009 in Kraft.
Nur kirchliche Hochzeit?
Zum 1.1.2009 tritt eine Änderung im Personenstandsgesetz in Kraft.
Derzeit kann nur dann kirchlich geheiratet werden, wenn zuvor die Ehe vor dem Standesamt geschlossen wurde.
Dies wird jetzt zum 1.1.2009 aufgehoben
(Aufhebung der §§ 67, 67a Personenstandsgesetz). Wer aus romantischen
Gründen nur kirchlich heiraten möchte, kann das ab dem kommenden Jahr
machen. ABER: Nicht vergessen, dass die kirchliche Trauung nicht zu
einer Ehe im Rechtssinne führt!! Regelungen für die nichteheliche
Lebensgemeinschaft sollten deshalb unbedingt vereinbart werden Ich berate Sie gern.
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